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Abwehrender Brandschutz
In der Bundesrepublik Deutschland steht der Brandschutz auf drei Säulen:
- Vorbeugender Brandschutz
- Abwehrender Brandschutz
- Versicherungsschutz
Unter "abwehrender Brandschutz" versteht man die Abwehr von Gefahren, Hilfeleistung bei Notständen, Hochwasserkatastrophen, Eisenbahnunfällen etc.
Im Bremischen Hilfeleistungsgesetz vom 18.06.2002 sind die Aufgaben der Feuerwehr im Bereich des Brandschutzes genau definiert.
Daraus geht hervor:
- Abwehr von Gefahren, die dem Einzelnen oder der Allgemeinheit durch Schadenfeuer drohen
- Befreiung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen
- Technische Hilfeleistungen bei Umweltschäden, Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (Naturereignisse, Explosionen, Wasser- und Gasausströmungen, Gebäudeeinstürze und ähnliche Vorkommnisse)
- Technische Hilfeleistungen in anderen Fällen, wenn die vorstehenden Aufgaben nicht beeinträchtigt werden
Zu Themen des abwehrenden Brandschutzes finden sie unter den folgenden "Links" Auskunft:







