- Suche in feuerwehr-bremen.org
- 1:
Startseite. - 2:
Wir stellen uns vor. - 3:
Aufgabengebiete.- 3.1:
Vorb. Brandschutz. - 3.2:
Aus- /Fortbildung. - 3.3:
Abwehrender Brandschutz. - 3.4:
Einsatzleitstelle. - 3.5:
Brandschutzerziehung. - 3.6:
Gefahrgut/Umweltschutz. - 3.7:
Technische Hilfeleistung. - 3.8:
Rettungsdienst. - 3.9:
Tauchen.
- 3.1:
- 4:
Einsätze. - 5:
Fahrzeuge. - 6:
Kinderseite. - 7:
Informationen. - 8:
Fotoalbum. - 9:
Historie. - 10:
Kontakt. - 11:
NOTRUF. - 12:
Forum. - 13:
Gästebuch. - 14:
Modellbau. - 15:
Förderverein e.V.. - 16:
Anmelden.
Vorbeugender Brandschutz
In den Jahren zwischen 913 und 1754 war die Stadt Bremen 11 Mal abgebrannt.Es waren keine bzw. nur unzureichende Schutzmaßnahmen gegen Feuer bekannt. Mit der Zeit wurde deutlich, daß Brände durch vorbeugende Maßnahmen vermieden werden können.In Bremen beginnt man 1902 mit der Einrichtung von Brandabschnitten in Gebäuden und der Verwendung von möglichst nicht brennbaren Baustoffen. Die Löschwasserversorgung wird erheblich besser ausgebaut.Heute verstehen wir unter vorbeugendem Brandschutz alle, in einem Objekt getroffenen baulichen, technischen und betrieblichen Maßnahmen, die geeignet sind den Ausbruch eines Brandes zu verhindern, bzw. den Brandschaden so gering wie möglich zu halten und auch die Maßnahmen, die eine Menschenrettung und eine wirksame Brandbekämpfung ermöglichen.Nach dem bremischen Brandschutzgesetz (BremBrandSchG), ist es eine Aufgabe der Berufsfeuerwehr bei der Einhaltung und Verwirklichung der gesetzlichen Bestimmungen des vorbeugenden Brandschutzes mit den Genehmigungsbehörden, den Bauträgern und Eigentümern eng zusammenzuarbeiten.
Der vorbeugende Brandschutz unterteilt sich in:
- Baulicher Brandschutz
- Technischer Brandschutz
- Betrieblicher Brandschutz
Baulicher Brandschutz: Brandschutzmaßnahmen und Anforderung an die unbeweglichen Teile eines Gebäudes (Wände, Decken, Brandwände) DIN 4102.
Technischer Brandschutz: Alle mit dem Gebäude verbundenen Anlagen und Einrichtungen, die zum Zwecke der Brandverhütung eingebaut wurden und bei denen sich im Brandfalle etwas bewegt (Brandmeldeanlagen, Feuerschutztüren, Brandschutzklappen, Feuerlöschanlagen usw.)
Betrieblicher Brandschutz: Alle Regelungsmaßnahmen, die die Brandgefahr verringern und die Brandbekämpfung verbessern sollen (Brandschutzordnung, Personalbelehrung, Wartung von Brandschutzeinrichtungen, Sicherheitspläne usw.)
Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes:
- Beratung der Bauaufsichtbehörde und Gewerbeaufsichtsbehörde
- Beratung feuergefährdeter Betriebe bezüglich Brandschutzeinrichtungen
- Unterstützung der Gemeinden bei der Schaffung und Ausbau der Löschwasserversorgung und Fernmeldeanlagen
- Überwachung feuergefährlicher Arbeiten in den Häfen
- Leistung von Sicherheitswachen in Theatern, Märkten usw.
Wußten Sie....?
....daß in Wohnräumen der größte Abstand bis zu einer sicheren Zufluchtmöglichkeit nicht länger als 35 Meter ist ?
....daß in Verkaufsräumen oder Versammlungsstätten (Theater, Konzerthallen usw. ) der größte Abstand zum nächst möglichen Fluchtweg höchstens 25 Meter beträgt ?
Was sind....?
...Rettungswege ?
sind ein vom Fluchtweg oder vom üblichen Geländezugang unabhängiger Weg zum Verlassen eines Raumes. Dieses kann mit Hilfe dritter geschehen.
Rettungswege sollen sicherstellen, daß bei einem Brand bedrohte Personen den Gefahrenbereich sicher und schnell verlassen können. Rettungswege dienen der Feuerwehr als Angriffsweg.
Rettungswege bieten
- Feuersicherheit
- Rauchfreiheit
- Beleuchtung
- Verlauf muß gekennzeichnet sein
- Anleiterflächen
Diese Brandschutzbestimmungen sind Ihre Sicherheit im Notfall, deshalb ist es wichtig, daß Flucht- und Rettungswege nie verstellt werden !
...Fluchtwege?
sind Einrichtungen, die es Menschen ermöglichen auf direktem Wege, ohne fremde Hilfe, einen Raum bzw. ein Gebäude zu verlassen und auf dem Grundstück bis an die öffentliche Grund- oder Verkehrsfläche zu gelangen.
...Feuerschutztüren?
Sie gehören zu den baulichen Brandschutzmaßnahmen. Je nach Bereich werden verschiedene Arten von Feuerschutztüren eingesetzt z.B.:
- Feuerschutztür T 30 (T30 = Feuerhemmend bis 30 Minuten Feuerwiderstandsdauer)
- Feuerschutztür T 90 (T90 = Feuerbeständig bis 90 Minuten Feuerwiderstandsdauer)
Feuerschutztüren können Ihre Sicherheit nur gewährleisten, wenn sie ordnungsgemäß schließen. Holzkeile zum Aufhalten der Türen können schlimme Folgen haben.










