Abwehrender Brandschutz

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Donnerstag, 17.05.2012

Abwehrender Brandschutz

  • Einsatzbild

In der Bundesrepublik Deutschland steht der Brandschutz auf drei Säulen:

  1. Vorbeugender Brandschutz
  2. Abwehrender Brandschutz
  3. Versicherungsschutz

Unter "abwehrender Brandschutz" versteht man die Abwehr von Gefahren, Hilfeleistung bei Notständen, Hochwasserkatastrophen, Eisenbahnunfällen etc.

Im Bremischen Hilfeleistungsgesetz vom 18.06.2002 sind die Aufgaben der Feuerwehr im Bereich des Brandschutzes genau definiert.
Daraus geht hervor:

  • Abwehr von Gefahren, die dem Einzelnen oder der Allgemeinheit durch Schadenfeuer drohen
  • Befreiung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen
  • Technische Hilfeleistungen bei Umweltschäden, Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (Naturereignisse, Explosionen, Wasser- und Gasausströmungen, Gebäudeeinstürze und ähnliche Vorkommnisse)
  • Technische Hilfeleistungen in anderen Fällen, wenn die vorstehenden Aufgaben nicht beeinträchtigt werden

Zu Themen des abwehrenden Brandschutzes finden sie unter den folgenden "Links" Auskunft:

Organisation des Abwehrenden Brandschutzes durch Einteilung des Stadtgebietes in Brandschutzabschnitte

Arbeitsgestaltung im Abwehrenden Brandschutz

Was ist Feuer?