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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP
Elektronisches Postfach
Die FEUERWEHR der Freien Hansestadt Bremen bietet mit der Einführung der Virtuellen Poststelle, realisiert durch das Produkt "Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach" (EGVP) die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung. Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Gemäß § 126 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
Achtung!
Das EGVP-Postfach wird nur während der Geschäftszeit (Mo. - Fr. 8.00 - 16.00 Uhr) geleert.
In Notfällen erreichen Sie die Feuerwehr unter den bekannten Telefonummern.
Für die Nutzung von EGVP müssen Sie sich einen entsprechendes Programm herunterladen und installieren.
Den EGVP-Client sowie weitere Informationen zum elektronischen Postfach EGVP erhalten Sie unter:
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